Das Vollstreckungsverfahren ist für die Verfahrensbeteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Daneben kollidieren sehr unterschiedliche Interessen miteinander, weshalb die den Beteiligten des Verfahrens eingeräumten Rechte missbrauchsanfällig sind. Eine Rechtsausübung, die gegen die guten Sitten verstößt, dem Grundsatz von Treu und Glauben zuwiderläuft oder sogar als Schikane anzusehen ist, unterliegt der Begrenzung durch die bürgerlich-rechtlichen Generalklauseln. Die Arbeit setzt sich mit der Frage der Anwendbarkeit der Generalklauseln im Vollstreckungsrecht auseinander und nimmt Kollisionsprobleme mit verfahrensrechtlichen Prinzipien und vollstreckungsrechtlichen Spezialnormen wie der vollstreckungsrechtlichen Generalklausel des § 765a ZPO in den Blick. Zudem erfolgt eine nähere Untersuchung, wie es sich mit der Kompetenz der Vollstreckungsorgane zur Prüfung materiell-rechtlicher Normen verhält. Der Verfasser entwickelt sodann verschiedene Fallgruppen unzulässiger Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung und zieht eine Bilanz im Hinblick auf die Bedeutung der bürgerlich-rechtlichen Generalklauseln zur Begrenzung der Rechtsausübung in der Zwangsvollstreckung.