Erst wir vermögen nach den Erfahrungen unserer Tage die unerschrockene Standhaftigkeit voll zu würdigen, die der Kammergerichtsrat E.T.A. Hoffmann in unruhiger Zeit bewies. Er war ein Mann von Charakter und besaß damit eine Tugend, die für den Künstler vielleicht entbehrlich, für den Juristen aber unerlässlich ist. Nur ein Jahrzehnt genügte, um aus Hoffmann einen Berliner zu machen. Nicht wegzudenken aus der Geschichte dieser Stadt und des Kammergerichts. Einen Kammergerichtsrat wie diesen hat es weder vor ihm noch nach ihm gegeben.