Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung des Emittenten und der verantwortlichen Organmitglieder für eine fehlerhafte Regelberichterstattung gegenüber Anlegern am Kapitalmarkt. Vor dem Hintergrund, dass die Regelpublizitätshaftung, anders als die Ad-hoc-Publizitätshaftung, bislang nicht spezialgesetzlich geregelt ist, wird untersucht, inwieweit Anlegern ein Haftungsanspruch zusteht, wenn sie in Folge der fehlerhaften Regelberichterstattung Wertpapiere zu teuer gekauft oder zu günstig verkauft haben.
Die Arbeit zeigt dabei auf, dass auf Basis der allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen für Fehler im Jahresfinanzbericht und den unterjährig zu veröffentlichenden Zwischenberichten nur in engen Grenzen gehaftet wird. Angesichts dessen wird ein Vorschlag für die Ausgestaltung eines spezialgesetzlichen Regelpublizitätshaftungstatbestands herausgearbeitet, um die aufgezeigten Haftungslücken zu schließen.
Die Arbeit wurde von der Eberhard Karls Universität mit dem Promotionspreis 2018 im Fach Rechtswissenschaften ausgezeichnet.