Auf der Grundlage des Regelungsregimes der EuErbVO entwirft Jan Henrik Weischede eine eigenständige Qualifikationsordnung, die die Reichweite von Erb- und Gesellschaftsstatut neu bestimmt und sich gegen den vorherrschend vertretenen Vorrang des Gesellschaftsstatuts wendet. Er befasst sich mit dem EU-primärrechtlichen Hintergrund der Gesellschafternachfolge von Todes wegen und untersucht im europäischen Rechtsvergleich die Sonderregeln, die zwischen den Rechtsinstituten des Erbrechts und Prinzipien des Gesellschaftsrechts vermitteln. Unter welchen Voraussetzungen gelangen die Sonderregeln des internen Rechts auch im internationalen Sachverhalt zur Anwendung? Jan Henrik Weischede untersucht diese zentrale kollisionsrechtliche Frage und geht ihr in autonomer und primärrechtskonformer Auslegung der EuErbVO nach.