Die erfolgreiche Durchführung einer Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB ist für Unternehmen ausschließlich im Vergaberecht an günstige Rechtsfolgen geknüpft und entfaltet keine Bindungswirkung für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Arbeit befasst sich mit dieser Rechtslücke im Kontext der Wirtschaftkriminalität und zeigt die Notwendigkeit einer kohärenten prozessualen Neuregelung zur Gewährleistung einer ebenso flexiblen wie rechtssicheren Unternehmensverfolgung auf.

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Selbstreinigung widmet sich die Verfasserin u.a. den rechtlichen Anforderungen an interne Untersuchungen sowie Compliance-Management-Systeme, im Rahmen derer auch datenschutzrechtliche und strafprozessuale Aspekte eine Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund prüft die Verfasserin, ob sich eine strafprozessuale bzw. ordnungswidrigkeitenrechtliche Einbettung der Selbstreinigung realisieren und mit bestehenden Rechtsprinzipien, Verfahrensgrundsätzen, der Gesetzessystematik sowie anderen rechtlichen Grundpfeilern in Einklang bringen lässt. Abschließend stellt die Verfasserin eigene Gesetzgebungsvorschläge auf Basis einer Implementierung der Selbstreinigung in das Regelungsgefüge des OWiG einerseits sowie in Form einer Parallelvorschrift im VerSanG-Entwurf andererseits vor.