Im Zuge der ‚Modernisierung‘ des Wettbewerbsverfahrensrechts der EU im Jahr 2004 wurde der Europäischen Kommission ein neues Instrument der Wettbewerbsrechtsdurchsetzung zur Verfügung gestellt. Nach Art. 9 VO 1/2003 kann sie Verpflichtungszusagen von Unternehmen für verbindlich erklären, die ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausräumen, ohne einen Rechtsverstoß festzustellen. Verpflichtungsbeschlüsse sind in der Verwaltungspraxis der Kommission inzwischen von herausragender Bedeutung. Mit ihnen ist die Hoffnung auf eine neue Form der Wettbewerbsrechtsdurchsetzung verbunden. Im Vordergrund stehen dabei die Verfahrensökonomie und die Effektivität der Wettbewerbsrechtsdurchsetzung. Auf der anderen Seite besteht die Sorge, dass die Rechtsbindung der Durchsetzung der Wettbewerbsregeln durch einen breiten Einsatz des Verpflichtungsverfahrens beeinträchtigt wird. Dieses Spannungsverhältnis untersucht die vorliegende Arbeit anhand der Beschlusspraxis der Kommission.