Der moderne Staat ist Steuerstaat. Er finanziert sich dem Grundsatz nach und im Schwerpunkt durch die Gemeinlast der Steuer. Die Besteuerung legt die Grundlagen allen Staatshandelns. Ungeachtet dieser grundlegenden Bedeutung scheint die Besteuerung in der Rechtswissenschaft eine disziplinäre Eigenständigkeit zu genießen. Zwar besteht heute Einigkeit über die Erstreckung des Rechts als Gestaltungsmittel des modernen Staates auch auf seine Finanzierung, was einen Gleichlauf von allgemeinen und steuerspezifischen Rechtsmaßstäben nahelegen sollte. Jedoch hat sich die rechtswissenschaftliche Befassung mit diesem Gegenstand in eigene Diskurse verlagert, die gelegentlich auch inhaltliche und methodische Sonderwege beschreiten. Vor diesem Hintergrund wollen die in diesem Band versammelten Beiträge dem Desiderat nach Selbstvergewisserung der Steuerrechtswissenschaft nachgehen und die Eigenarten der Steuerrechtswissenschaft und ihres Gegenstandes aus unterschiedlichen disziplinären Zugriffen und Perspektiven erörtern.