Die Qualifikation von Einzelverfahren als insolvenzrechtliche Annexver-fahren ist auch nach Einfügung des neuen Art. 6 EuInsVO nicht eindeutig geklärt. Klare Voraussetzungen diesbezüglich sind jedoch im Hinblick auf eine Vielzahl prozessualer Fragen, die innerhalb der Regelungswerke der EuInsVO und der EuGVVO teils variieren, mehr als wünschenswert. Insbesondere betrifft dies die an die Qualifikation des Verfahrens anknüpfende Gerichtszu-ständigkeit. Die Autorin entwickelt konkrete Kriterien, die als Voraussetzungen einer insolvenzrechtlichen Qualifikation kumulativ erfüllt werden müssen und widmet sich dieser Qualifikation anhand ausgewählter deutscher Einzelverfah-ren. Daneben erfolgt eine Würdigung einzelner prozessualer Detailfragen sowie des neuen Art. 6 EuInsVO.