Seit jeher gilt das in § 738 Abs. 1 BGB normierte Anwachsungsprinzip als Ausfluss des Gesamthandsprinzips, das wiederum die Personengesellschaften strukturell von den Kapitalgesellschaften unterscheidet. Allein: ist das Gesamthandsprinzip infolge der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der (Außen-)Personengesellschaft auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts überholt - wie zuletzt die Gesetzesbegründung zur Reform des Personengesellschaftsrechts ausdrücklich reklamiert -, steht damit zwangsläufig auch die Anwachsung des vermeintlich jedem Gesellschafter zustehenden "Anteils am Gesellschaftsvermögen" in Frage. Unter Einbeziehung der rechtshistorischen und dogmatischen Grundlagen des Anwachsungsprinzips untersucht Maximilian Pechtl dessen Geltungsanspruch im heutigen Personengesellschaftsrecht und entwickelt daraus ein neues, dem vollzogenen Paradigmenwechsel entsprechendes Verständnis dieses Rechtsinstituts. Anschließend lenkt er den Blick auf die Frage, ob das bislang auf Personengesellschaften beschränkte Anwachsungsprinzip vor dem Hintergrund dieses Bedeutungswandels nicht sogar auch im Kapitalgesellschaftsrecht Anwendung findet.