Leistungen eines bereits insolventen Schuldners können in einem späteren Insolvenzverfahren oftmals angefochten, seine Geschäftsleiter für veranlasste Zahlungen in Anspruch genommen werden. In beiden Fällen stellt sich die Frage, wie es sich auf die Haftung der Beteiligten auswirkt, wenn dem Schuldner im Gegenzug eine Gegenleistung zugeflossen ist. Das Anfechtungsrecht adressiert dieses Problem ansatzweise in § 144 InsO. Im Bereich der Geschäftsleiterhaftung hat der II. Zivilsenat des BGH zuletzt mehrere, wenngleich nicht in jeder Hinsicht überzeugende Vorgaben zur Berücksichtigung kompensierender Massezuflüsse entwickelt. Benedict Kebekus widmet sich diesem Problemfeld im Wege einer Querschnittsbetrachtung von Insolvenzanfechtung und Geschäftsleiterhaftung. Er diskutiert die einzelnen Voraussetzungen einer Berücksichtigung der Gegenleistung und entwickelt ein Konzept rechtsfolgenseitiger Gegenansprüche der Anspruchsgegner in der Insolvenzanfechtung.