Das World Wide Web ist eine mit dem Buchdruck vergleichbare Erfolgsgeschichte. Der Durchbruch dieser Technologie ist auf ein gleichermaßen simples, wie mächtiges digitales Werkzeug, den Hyperlink zurückzuführen. Das unmittelbare Verknüpfen zweier Dateien ermöglicht jedoch auch die Verbreitung rechtswidriger Inhalte. In der Rechtswissenschaft wurde das Hyperlinking bisweilen entweder aus einer isoliert urheber- oder aus einer rein kernstrafrechtlichen Sicht beleuchtet. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, etwaige in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand bestehende Parallelen aufzuzeigen und zu untersuchen, ob aus der aktuellen EuGH-Rechtsprechung im Urheberrecht Rückschlüsse auf die kernstrafrechtliche Bewertung gezogen werden können.