Dispositives Recht, d.h. nicht-zwingendes, abdingbares Recht, gehört zum Grundhandwerkszeug der Normgebung. Zu der fundamentalen Frage jedoch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellen kann, finden sich sowohl innerhalb der Rechtsprechung als auch in der Literatur kontroverse Standpunkte. Inwiefern dispositives Recht einer grundrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist angesichts dieser Meinungsvielfalt schwierig zu bestimmen. Antonia Elisabeth Tobisch untersucht die aufgeworfene Fragestellung und führt dabei die bislang von der privatrechtlichen Sicht dominierten Erkenntnisse zum Phänomen "dispositives Recht" unter Einbeziehung nachbarwissenschaftlicher, vor allem verhaltenswissenschaftlicher Forschung mit denen der Verfassungsrechtswissenschaft zum Grundrechtseingriff zusammen.