Der Inhalt:

Die Rehm-Steuertabellen für 2020 berücksichtigen den neuen, ab 1. Januar 2020 geltenden Tarif. Mit der Besonderen Lohnsteuertabelle lassen sich Abzugsbeträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszschag für nicht rentenversicherungspfichtige Arbeitnehmer, Beamte, GmbH-Gesellschafter/Geschäftsführer (mit bis zu drei Kinderfreibeträgen) ermitteln.

Mit online-Zugang zum Brutto/-Netto Gehaltsrechner.