Der Zweite Senat hat mit „Lissabon“ seine Europarechtsprechung verschärft und betont in den neueren Entscheidungen zu „Euro-Rettung“ und „Sperrklauseln Europawahl“ seine seit „Maastricht“ vertretene etatistische „Trinitätslehre“ der staatlich-souverän-national verfassten Demokratie. Mit „Recht auf Vergessen I und II“ hat nun auch der Erste Senat auf den EuGH reagiert, indem er sich plötzlich zum „Hüter“ der Europäischen Grundrechte einsetzt und sogar hinter die alte, „europafreundliche“ Solange II-Entscheidung zurückzufallen droht.
Es zeigt sich insgesamt, so die zentrale These des Buchs, die „Europafeindlichkeit“ der Staatstheorie des Bundesverfassungsgerichts. Diese resultiert aus überholten Traditionslinien der deutschen Staatsrechtslehre und einem Demokratietheorie-Defizit.

Neu in der 8. Auflage hinzugekommen sind u.a. die aktuellen Entscheidungen zur Europäischen Grundrechtecharta vom November 2019.