Die Arbeit untersucht die Beziehungen, die zwischen dem Recht am Gewerbebetrieb als sonstigem Recht in § 823 I BGB und der Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung bestehen. Besondere Beachtung finden dabei das Merkmal des betriebsbezogenen Eingriffs und die Güter- und Interessenabwägung, die für beide Rechtsfiguren relevant ist. Sodann werden die aktuellen und wichtigen Fallgruppen der mittelbaren Schädigung des geschäftlichen Ansehens sowie der unwissentlichen Mitwirkung an Angriffen gegen IT-Systeme von Unternehmen in den Mittelpunkt gestellt. Für diese wird eine ohne das dogmatisch zweifelhafte Recht am Gewerbebetrieb auskommende Lösung erarbeitet, die im Einklang mit dem System des Deliktsrechts steht. Sie greift auf das Rechtsgut der Ehre als sonstiges Recht im Sinne von § 823 I BGB und den Eigentumsschutz, insbesondere den Schutz vor Nutzungsbeeinträchtigungen, zurück und stellt so die bisher in Rechtsprechung und Literatur gefundenen Ergebnisse auf eine neue Grundlage.