Wie kann der Untreuetatbestand praxisfreundlich präzisiert und restringiert werden? Seit seiner Konzeptualisierung stellt § 266 StGB die Rechtsprechung bei der Auslegung und Abgrenzung vor erhebliche Schwierigkeiten. Die Autorin untersucht im Kern das Tatbestandsmerkmal der Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, das sogenannte Pflichtverletzungsmerkmal, das wesentlich zum weiten und unbestimmten Charakter des § 266 StGB beiträgt. Ziel der Arbeit ist es, mithilfe eines eigenen rechtspolitischen Restriktionsvorschlags der strafgerichtlichen Praxis einen abschließenden und leicht handhabbaren Maßstab zur Prüfung des Pflichtverletzungsmerkmals zu geben.