Mit dem AMHE-Sterbehilfegesetz unterbreiten die Verfasserinnen und Verfasser einen Vorschlag für ein modernes Sterbehilferecht, das einer pluralen Gesellschaft gerecht wird. Der Gesetzentwurf verfolgt einen integrativen Ansatz, der das vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 26.2.2020 anerkannte Recht auf selbstbestimmtes Sterben mit dem Postulat effektiver Suizidprävention verbindet. Der Regelungsvorschlag beschränkt sich nicht auf die geschäftsmäßige Suizidförderung, versteht sich also nicht als ein schlichtes "Reparaturgesetz" für den für nichtig erklärten § 217 StGB. Er zielt vielmehr auf eine umfassende und zugleich kohärente Regelung der Selbstbestimmung am Lebensende ab. Ausgehend von der Freiverantwortlichkeit der individuellen Entscheidung werden Regelungen zum Behandlungsverzicht und zur Behandlungsbegrenzung, zum Suizid sowie zur aktiven und indirekten Sterbehilfe vorgestellt. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf auf eine Stärkung der Suizidprävention ausgerichtet.