Das Web 2.0 hat die Internetnutzung revolutioniert. Doch die Errungenschaften der neuen Medien ermöglichen auch neuartige Begehungsweisen von Rechtsverletzungen. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Betreiberhaftung für diverse Arten im Internet begangener Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: persönlichkeitsverletzende Äußerungen in Meinungsforen und -portalen, Persönlichkeitsverletzungen durch Google-Autocomplete-Vorschläge und die Bereithaltung persönlichkeitsverletzender Beiträge in Online-Archiven.
Diese Betreiberhaftung wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt. Über die Figur der Störerhaftung wird mithilfe einer undurchsichtigen Einzelfallkasuistik versucht, den Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter zu gewährleisten. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Schaffung einer einheitlichen Haftungsgrundlage für die Inanspruchnahme der Host-Provider unter Statuierung allgemeingültiger Haftungsvoraussetzungen, insbesondere gleichgelagerter Prüfungspflichten.