Das Werk befasst sich mit der hochaktuellen Frage eines Verzichts auf Organhaftungsansprüche. Neben der abstrakten Herausarbeitung der Wesensmerkmale eines Verzichts behandelt der Autor – aus Praktikersicht besonders relevant – die analoge Subsumierbarkeit einer Vielzahl anderer Handlungen unter den Anwendungsbereich der Rechtsfigur. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei gelegt auf die bisher kaum diskutierte Rechtslage im Aktienkonzern, wobei die Unterschiede im Vertragskonzern und faktischen Konzern herausgearbeitet werden. Zudem erörtert der Autor detailliert die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG und der ARAG-Doktrin und gelangt hierbei zu neuen Befunden. Zuletzt, und wiederum praktisch besonders relevant, diskutiert der Autor den eigenen Haftungsmaßstab des jeweils verfolgungspflichtigen Gesellschaftsorgans bei der Herbeiführung eines Verzichts im Sinne von § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG. Der Autor ist als Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht tätig.