Die bauplanungsrechtliche Einordnung von Anlagen für den Ferien- und Erholungsaufenthalt wirft nicht wenige Fragen auf. Dies gilt sowohl für Anlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans als auch im Innen- oder Außenbereich. Die Arbeit bietet eine umfängliche Darstellung der bestehenden Regelungen differenziert nach den in der Praxis wesentlichen Anlagentypen (z.B. Ferienwohnungen, Wochenendhäuser oder dem Boardinghouse). Zudem werden weitere Instrumente zur Steuerung des Fremdenverkehrs auf planungsrechtlicher Ebene dargestellt. Insbesondere widmet sich die Arbeit dem Institut der Fremdenverkehrssatzung nach § 22 BauGB. Hinsichtlich der Einordnung von Ferienwohnungen wird bezweifelt, ob durch die Einführung des § 13a BauNVO tatsächlich eine befriedigende Lösung erzielt worden ist.
Gewinnerin des Schleswig-Forum-Preises 2018 in der Kategorie „Herausragende Dissertation" auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts