Das Buch gibt einen Überblick der zu Beginn des 20. Jahrhunderts geführten Diskussion über die methodologischen Ansätze der Romanistik und berücksichtigt dabei insbesondere die von Paul Koschaker 1938 vorgeschlagene "Aktualisierung" des römischen Rechts. Die damaligen Kontroversen umfassten die Fragen, ob dem römischen Recht heutzutage immer noch eine, im Sinne der Rechtsdogmatik praktische Bedeutung zugesprochen werden kann, oder, ob es lediglich ein geschichtliches Erzeugnis und Kulturerbe Europas darstellt. Seit der "Krisenschrift" Koschakers wurde das zum Hauptdilemma der romanistischen Methodendiskussion. Auch heute, in Zeiten der Europakrise und angesichts neuer wissenschaftlicher Plädoyers, ist die Frage wieder besonders aktuell.