Die Arbeit beschäftigt sich mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz politischer Neutralität von politischen Amtsträgern, der insbesondere von einem beamtenrechtlichen Neutralitätsgrundsatz abgegrenzt wird. Der Untersuchung liegen einige prominente Entscheidungen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit zugrunde. Im Vordergrund steht die Vereinbarkeit politischer Äußerungen von Amtsträgern mit den verfassungsrechtlichen Rechtsgütern der am politischen Wettbewerb beteiligten Gruppierungen. Dazu zählen neben politischen Parteien auch sonstige politische Vereinigungen, die zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen und Grundrechtsschutz genießen. Bei der Maßstabsbildung des Neutralitätsgrundsatzes wird besonderes Augenmerk auf eine differenzierende Betrachtungsweise gelegt, die eine situationsgerechte Überprüfung staatlichen Kommunikationshandelns ermöglichen soll. Staatliches Kommunikationshandeln hat sich stets am Grundsatz politischer Neutralität zu orientieren.