Die Bilanz der Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Gerichte ist ernüchternd. Der Schwerpunkt der Strafverfolgung lag in der unmittelbaren Nachkriegszeit. In der frühen Bundesrepublik hingegen kam es zeitweise fast zu einem Stillstand der Ahndung von NS-Verbrechen. Juliane Ohlenroth analysiert die strafrechtsdogmatischen Grundsätze des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (1948-1950) zur Aufarbeitung von NS-Unrecht. Dabei untersucht sie die Urteilspraxis anhand der Tatkomplexe NS-Euthanasie, Justizverbrechen, Denunziationen und der Reichspogromnacht und stellt diese in den Kontext der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs. Die Autorin zeigt auf, dass die Rechtsauslegung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone im Kontrast zur übrigen westdeutschen Justiz und der zeitgenössischen Lehre eine angemessenere strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen ermöglicht hätte.
Die Arbeit wurde mit dem Forschungspreis 2020 der Stiftung der Universität Augsburg und dem Fritz Bauer Studienpreis für Menschenrechte und juristische Zeitgeschichte 2021 ausgezeichnet.