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Umfassend und präzise informiert

Teile des Migrationspakets 2019 ändern in zahlreichen Punkten das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie die Vorschriften im Bereich Arbeits- und Sprachförderung (SGB III, AufenthG, DeutschsprachförderVO):


Neubemessung der Grundleistungen, Neufestsetzung der Bedarfs- bzw. Leistungssätze
Ausweitung der Sachleistungserbringung (Strom, Wohnungsinstandhaltung)
Eigene Bedarfsgruppe für Bewohner in Sammelunterkünften
Schließung der Regelungslücke bei der Unterstützung Studier- und Ausbildungswilliger
Einführung eines Freibetrags für ehrenamtlich Tätige
Nur noch Überbrückungsleistungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer mit zuerkanntem Schutz eines anderen EU-Mitgliedstaates
Erweiterung der Leistungseinschränkungen u.a. bei Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Bezug von Analogleistungen erst nach 18 Monaten
Ausweitung der Wohnverpflichtung in Aufnahmeeinrichtungen bis zu eineinhalb Jahren
Erleichterte Teilnahme an Integrationskursen, berufsbezogenen Sprachkursen
Besserer Zugang zur Ausbildungsförderung (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung)


Schnelle Orientierung im neuen Recht:


Absatzgenaue Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts
Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig?
Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen
Erläuterungen und Auslegungshilfen zu den Neuerungen


Berücksichtigte Änderungsgesetze:


Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (3. AsylbLG-Änderungsgesetz)
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz)
Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz)
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Bundesteilhabegesetz (BTHG)