Spätestens seit der internationalen Finanzkrise 2007/2008 und der Eurokrise 2010 stellt sich die Frage nach einer effektiven Regulierung und Verhaltenssteuerung von internationalen Ratingagenturen. Eine solche Verhaltenssteuerung kann unter anderem durch privatrechtliche Haftung – private enforcement – erreicht werden. Der Autor untersucht, wie sich private enforcement in der Ratingregulierung fruchtbar machen lässt und analysiert rechtsvergleichend, wie die zivilrechtliche Verantwortlichkeit im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Recht ausgestaltet ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Rechtsordnungen das Regulierungspotenzial privatrechtlicher Haftung nicht ausschöpfen und eine hinreichende Disziplinierung von Ratingagenturen nicht zu erwarten steht.