National wertvolle Kulturgüter verkörpern Aspekte unserer Kultur und Geschichte. Das KGSG regelt ihre Unterschutzstellung und die daran anknüpfenden Rechtsfolgen, etwa dass sie grundsätzlich nicht mehr dauerhaft ins Ausland ausgeführt werden dürfen.
Gegenstand der Untersuchung ist das Listenprinzip, das für die Bestimmung national wertvoller Kulturgüter maßgeblich ist. Durch den Eintrag in ein Verzeichnis unterfallen sie den Schutzbestimmungen. Die Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, welche Kriterien ein Kulturgut erfüllen muss, damit es Eingang in ein solches Verzeichnis findet. Auf dieser Grundlage erarbeitet die Studie Kriterien für die Praxis. Sie ist als Beitrag für Rechtsanwender aus Exekutive und Judikative, aber auch für Normadressaten (z.B. private Eigentümer von Kulturgut) zu verstehen.