Die Geschichte der Europäischen Union ist eine Geschichte ökonomischer Integration. Es verwundert daher nicht, dass auch die europäische Grundrechtsentwicklung durch Wirtschaftsgrundrechte geprägt wurde. Der Freiheit des Erwerbs widmet die Charta nunmehr gleich zwei Artikel, deren Verhältnis zueinander bis heute ungelöst ist: die Berufsfreiheit und die unternehmerische Freiheit. Der Weg zur Auflösung ihres Konkurrenzverhältnisses führt zunächst in die Verfassungsordnungen der Mitgliedstaaten. Besonders die Grundrechtskataloge Portugals und Spaniens kennen einen vergleichbaren erwerbsgrundrechtlichen Dualismus. Derweil hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine verwirrende Vielzahl vermeintlich unterschiedlicher Erwerbsgrundrechte aus den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts hergeleitet, die mit denen der Charta schwerlich in Einklang zu bringen sind. Auf Grundlage einer allgemeinen unionsrechtlichen Dogmatik der Grundrechtskonkurrenz gelingt Christian Cloppenburg die dogmatisch kohärente Auflösung des Konkurrenzverhältnisses von Berufsfreiheit und unternehmerischer Freiheit.