Die in der täglichen Praxis der Staatsanwaltschaften und Tatgerichte angewandte Vorschrift des § 154 StPO spielt auch in der Revisionsinstanz eine wichtige Rolle. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, welche spezifischen Probleme bei Einstellungen in der Revisionsinstanz auftreten.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs, wobei sie sich auf eine Bestandsaufnahme der Jahre 2008 bis 2012 beschränkt. Anhand der eingesehenen Entscheidungen werden nicht nur die Häufigkeit, sondern auch Zweck und Anlass der Einstellungsentscheidungen untersucht. Unter besonderer Berücksichtigung der dogmatischen Grundlagen der Norm und ihrer legislatorischen Zweckbestimmung beleuchtet die Abhandlung die Besonderheit des Verfahrensstadiums der Revision.
Nach Korrektur des Schuldspruchs stellt sich zudem die Frage des Umgangs mit dem Strafausspruch – welche Folgen haben der Wegfall einer oder mehrerer Taten für die zuvor durch das Tatgericht ausgeurteilte Gesamtstrafe?
Abschließend wird ein Lösungsvorschlag für sachgerechte Einstellungen in der Revisionsinstanz erarbeitet.