Der deutsche Staat ist Steuerstaat und auf laufende Einnahmen angewiesen. Wird eine Steuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, so ordnet das BVerfG regelmäßig aus Rücksicht auf fiskalische Interessen deren Weitergeltung bis zur Neuregelung an. Der Steuerpflichtige muss dann eine offenkundig verfassungswidrige Steuer entrichten, ohne hierfür eine Kompensation zu erhalten. Durch die Weitergeltungsanordnung wird der Verfassungsverstoß nicht beseitigt, sondern aufrechterhalten. Der EuGH geht mit Unionsrechtsverstößen sehr viel strenger um, da die finanziellen Interessen eines Staates aus seiner Sicht niemals geeignet sind, einen verfassungswidrigen Zustand aufrechtzuerhalten. Das Werk versucht, einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen beiden Positionen zu finden.