Die Diskussion um einen zeitgemäßen Auftrag für Onlinedienste öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten reißt nicht ab. Die Frage, ob das Angebot von ARD und ZDF im Internet mit europäischem Recht vereinbar und damit wettbewerbskonform ist, wurde von der EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens geprüft. Deutschland musste daraufhin seine rundfunkrechtliche Beauftragung für Telemedien anpassen. Eine zentrale Festlegung ist hier der Drei-Stufen-Test, den die internen Aufsichtsgremien von ARD und ZDF in der Folge für die bestehenden Onlinedienste durchzuführen hatten.

Die Autorin beschäftigt sich mit der Umsetzung des Testverfahrens und untersucht die Konformität mit den Vorgaben der EU-Kommission sowie das deutsche Aufsichtssystem durch Rundfunkgremien. Hier werden erhebliche Defizite festgestellt, im Besonderen bei der Bewertung von digitalen Textangeboten im Wettbewerbsverhältnis zur Presse. Der Streit um »presseähnliche Angebote« führte zu einer Wettbewerbsklage von Zeitungsverlagen gegen die Tagesschau-App der ARD, die über den Instanzenweg beleuchtet wird.