Der thematische Zugriff, Festlegungsinhalte und -intensitäten der Raumordnungsplanung haben sich in den letzten Jahren spürbar ausgeweitet. Die Raumordnungsplanung kann mittlerweile unmittelbar auf die Bebaubarkeit eines Grundstückes einwirken und über die Un-/Zulässigkeit eines raumbedeutsamen Außenbereichsvorhabens bestimmen. Das führt nicht nur zu Abgrenzungsfragen innerhalb der Gesamtplanung, sondern rückt auch das Eigentumsgrundrecht und dessen verfassungsrechtliche Anforderung in den Mittelpunkt der Betrachtung. Notwendig werden hinreichende Planungsermächtigungen.
Die Windenergienutzung und ihre Akzeptanzkonflikte sind Motoren der Intensivierung des raumordnerischen Steuerungszugriffs. Dabei ist Akzeptanz ein schillernder Begriff, der bislang nicht rechtswissenschaftlich eingeordnet ist. Am Beispiel akzeptanzrelevanter Konflikte werden das Modell raumordnerischer Standortplanung und die(verfassungsrechtlichen) Grenzen bei darüberhinausgehenden Festlegungen gezeigt.