Die Arbeit untersucht angesichts der international angestrebten Transparenz von multinationalen Konzernen gegenüber internationalen Steuerbehörden den länderbezogenen Bericht, der Konzerne einer bestimmten Größenordnung zu einer jährlichen Übermittlung von Betriebskennzahlen an die Steuerbehörden verpflichtet. Der länderbezogene Bericht fand aufgrund der Richtlinie 2016/881/EU zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie Umsetzung in nationales Recht, mit dessen Hilfe insbesondere unangemessene Verrechnungspreisgestaltungen erkennbar werden sollen.
Der Schwerpunkt der Arbeit bildet eine kritische Untersuchung der deutschen Umsetzung des länderbezogenen Berichts in § 138a AO. Der Autor zeigt Abweichungen von den OECD-Empfehlungen und EU-Vorgaben auf und überprüft die Regelung mit höherrangigem Recht. Im Fokus stehen ferner der automatische Informationsaustausch der Berichtsdaten und die Untersuchung der Austauschgrundlagen. Am Ende widmet sich der Autor dem Rechtsschutz und Schadensersatz.