Wesentliches Merkmal eines Pflicht- bzw. Übernahmeangebots ist der Preis, der den Angebotsadressaten für ihre Beteiligungen an der Zielgesellschaft angeboten wird. Anders als andere Gesetze sieht das WpÜG in § 31 Abs. 1 nicht nur vor, dass dieser Preis „angemessen“ sein muss, sondern hält mit den Preisregeln in § 31 WpÜG und der WpÜG-AngebotsVO auch konkrete Vorgaben bereit, anhand derer der Preis zu bestimmen ist. Diese Preisregeln sind aufgrund der ihnen innewohnenden Interessengegensätze besonders konfliktträchtig.

Die Autorin untersucht die Preisregeln auf deren Inhalt und ihre (vermeintlichen) Schwächen. Mit Blick auch auf andere Rechtsordnungen untersucht die Autorin, welche Optimierungsmöglichkeiten existieren, um tatsächlich den „angemessenen Preis“ zu finden. Die Untersuchung schließt dabei nicht nur das materielle Übernahmerecht sondern auch prozessual neue Wege ein, um die Preisfindung zu optimieren.