Die Arbeit untersucht, wie das Recht vom deutschen BGH (bzw. Reichsgericht) und vom schweizerischen Bundesgericht fortgebildet wird, und zwar in Bezug auf die richterliche Lückenfüllung. Dazu entwickelt sie aus dem rechtsphilosophischen Legitimitätsgedanken eine Methode richterlicher Rechtsfortbildung, deren Anwendung im Rahmen von Urteilsanalysen überprüft wird. Es werden je zwanzig deutsche und schweizerische – vorwiegend zivilrechtliche – Urteile analysiert. In der Schweiz gibt es mit Art. 1 ZGB eine Methodennorm, die Richtlinien für die richterliche Rechtsfortbildung enthält, während im deutschen Recht eine solche Norm fehlt. Die Urteilsanalysen ergeben dementsprechend, dass die schweizerischen Entscheidungen methodisch genauer und mehr dem Legitimitätsprinzip entsprechend Recht fortbilden als die deutschen Urteile. Schließlich wird am Schluss der Arbeit eine Lückenfüllungsnorm vorgeschlagen, die in idealer Weise zu einer am Legitimitätsgedanken orientierten Lückenfüllung anleitet.