Das Qualitätsmanagement einzelner Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde im Jahr 2000 gesetzlich eingeführt und unterliegt seither einem dynamischen Entwicklungsprozess. Während die Qualitätsmanagementpflicht anfangs eher programmatischer Natur war, wird sie inzwischen durch eine Vielzahl gesetzlicher und untergesetzlicher Normen bestimmt. Das vorliegende Werk untersucht die rechtlichen Aspekte des Qualitätsmanagements in der akutstationären Versorgung im Krankenhaus. Schwerpunktmäßig werden dabei die zugrunde liegenden Normen des SGB V und die hieraus abgeleiteten Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses betrachtet. Die Arbeit befasst sich zudem mit dem rechtsmethodischen Problem der Verwendung originär nicht juristischer Termini, wie zum Beispiel „Qualitätsmanagement“ oder „Qualitätssicherung“. Hierzu wird ein Auslegungsansatz entwickelt, der die interdisziplinäre Begriffsrezeption befürwortet.