Der Grundkurs soll Basiswissen zu verschiedenen Teildisziplinen des Öffentlichen Rechts in einem Band vermitteln:




jeweils mit den Bezügen zum Europarecht.

Damit will der Grundkurs Anfängern und Fortgeschrittenen den Erwerb mehrerer Lehrbücher ersparen. Seine Lektüre ist auch für Examenskandidaten empfehlenswert, denen es um eine konzentrierte Wiederholung des Stoffes geht.