Internationale Schiedsgerichte können auf inhärente Befugnisse zurückgreifen, soweit dies zur Realisierung gerichtlicher Kernfunktionen unbedingt erforderlich ist. Davon kann auch eine Befugnis zur Wiederbefassung mit Teilentscheidungen (reconsideration of partial decisions) erfasst sein. Es werden die Rechtsqualität und Wirkungen von Teilentscheidungen, die nach einer bifurcation ergehen, eingehend erörtert und vorgeschlagen, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zur Herleitung konkreter inhärenter Befugnisse heranzuziehen. Ein Kapitel widmet sich der besonderen Problematik von Teilentscheidungen unter der ICSID Convention und den ICSID Arbitration Rules und zeigt Möglichkeiten zur Wiederbefassung (reconsideration) nach Maßgabe dieser Regelwerke auf.