Mehr als 50 Jahre nach der Einführung des einfachen Lichtbildschutzes zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen schutzfähigen und nicht schutzfähigen Lichtbildern haben sich die Aufnahmemöglichkeiten stark gewandelt, sodass sich vermehrt die Frage stellt, welche Erzeugnisse in technischer Hinsicht vom Lichtbildschutz überhaupt erfasst sind. Das Zeigen im Fotolabor entwickelter Aufnahmen im engen Familien- und Freundeskreis wurde längst durch das Teilen digitaler Inhalte in sozialen Medien abgelöst. Das Schutzrecht gerät infolge dieser Entwicklungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Das vorliegende Werk untersucht den Umfang und die Berechtigung des Schutzrechtes im digitalen Zeitalter.