Die kapitalmarktrechtliche Beteiligungstransparenz durchlebt seit einiger Zeit einen Wandel. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene rückt man ihr zu Leibe. Diese Arbeit analysiert die §§ 25, 25a WpHG in ihrer Fassung vor dem Umsetzungsgesetz zur Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie vom 20. November 2015 sowie die Art. 13 ff. der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie, die den §§ 25, 25a WpHG ihre aktuelle Fassung gegeben haben, und liefert dabei Erkenntnisse hinsichtlich der Anwendung dieser Vorschriften in Form von Leitsätzen. Zudem wird die bisherige Entwicklung der Beteiligungstransparenz erörtert und ein Ausblick auf eine mögliche Fortentwicklung gegeben.