Das Verhältnis von Verfassungsgerichtsbarkeit und Verfassungsrechtswissenschaft ist ungeklärt. Einige Beobachter behaupten, das Bundesverfassungsgericht habe die Staatsrechtslehre "entthront". Andere meinen, die Verfassungsrechtsprechung sei ohne die Vorarbeiten der Staatsrechtslehre unvorstellbar. Detaillierte Untersuchungen dazu fehlen. In dem Band werden zehn bedeutende Innovationen der Verfassungsrechtsprechung daraufhin untersucht, ob und inwieweit sie in der juristischen Literatur vorgeprägt waren und wie sich die Wissenschaft nach den Urteilen zu diesen gestellt hat. Der Band ist damit zugleich ein Beitrag zu der allgemeineren und rechtsvergleichend zunehmend thematisierten Frage nach dem Verhältnis von Wissenschaft und Praxis im Bereich des Rechts.