Die Autorinnen widmen sich mit der Frauenförderung in der Wissenschaft einem so aktuellen wie umstrittenen Thema. Der Fokus der Untersuchung liegt dabei auf Programmen, die Frauenförderung durch Anschubfinanzierung für Erstberufungen von Frauen auf W2-/W3-Professuren betreiben. Beispielgebend ist das Professorinnen-Programm der Leibniz-Gemeinschaft. Untersucht wird zum einen die Rechtmäßigkeit der geschlechtsspezifischen Ausgestaltung derartiger Programme mit Blick auf das deutsche Verfassungsrecht sowie Europarecht und AGG. Zum anderen werden mögliche Rechtsprobleme bei der Umsetzung im Zusammenhang mit den universitären Berufungsverfahren analysiert. Hier steht zunächst die Frage nach der Ausschreibungspflicht nach deutschem Verfassungsrecht im Fokus, bevor Möglichkeiten der ad-personam-Berufung im Hochschulrecht des Bundes und der Länder erörtert werden.