Aus juristischer Sicht ist Rechtsmissbrauch eine lästige Randfigur, die ausnahmsweise eine Korrektur des Rechts im Einzelfall ermöglicht. Distanziert man sich vom binären Rechtscode, so wird ein viel tiefer liegendes Problem sichtbar: Rechtsmissbrauch ist der Wiedereintritt (re-entry) der Unterscheidung Recht/Unrecht in sich selbst. Das Rechtssystem kann das Paradoxieproblem nur um den Preis negativer Selbstreferenz lösen, und dies führt auf Antinomien im System zurück. Fallstudien zum Zivilrecht, Europarecht und Kartellrecht zeigen, dass die Figur des Rechtsmissbrauchs eine Rolle spielt, wenn sich Berechtigte widersprüchlich verhalten. Darunter fallen inkonsistente Selbstdarstellungen ebenso wie das gleichzeitige Nutzen und Unterlaufen von Möglichkeitsbedingungen.