Verwaiste Kinder durchleben turbulente Zeiten, wenn sie hin- und hergerissen sind zwischen Elternhaus, Kinderheimen, Pflege- und Adoptivfamilien. Scheidungskinder irritiert der Verlust elterlicher Zweisamkeit.

- Die geschlossene Einrichtung - ein Kindergefängnis!
- Nicht Berufstätige sind gefragt, sondern Menschen mit Privatsphäre und elterlicher Autonomie.
- So wichtig wie Nahrung und Wärme - eine dauerhafte Bezugsperson.
- Sozialarbeiter wursteln sich durch, versuchen das kindliche Chaos zu ordnen!
- Pflege- und Adoptiveltern nur mit Lizenz? Welche Rechte hat ein Kind?
- Scheidungskind mit Suchtgefahr Aufmerksamkeit?
- Wie überwinde ich das Stigma des verwaisten Kindes?

Der Autor berichtet aus der eigenen Betroffenheit heraus und reflektiert Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie, Heimpädagogik und Philosophie. Zugrunde gelegt sind Erfahrungen von vier Geschwistern, die im Vorschulalter getrennt wurden.

- Kinderrechte fehlen im deutschen Grundgesetz, Deutschland bleibt Entwicklungsland.
- Die Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen existiert seit 1959.
- Die Aussage „Liebe allein genügt nicht!“ ist eine Persiflage.
- Die Liebe ist lebenslanger Reifungsprozess im Menschsein, personal und transpersonal.
- Die Liebe als göttliche Tugend zu postulieren, ist für jedes Heimkind katastrophal.
- In der Verantwortungskette im Abschlussbericht 2010 der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre fehlt die Wissenschaft
- Ein Kinderheim ist keine Familie. Heimkinder riskieren seelischen Totschlag.
- Heimpädagogen gehören zur Gefolgschaft der „Hofnarren des Königs“.
- Geschlossene Kinderheime bedeuten „Käfighaltung mit Bespaßung durch Hofnarren“.