Trotz des hohen praktischen Bedürfnisses an der Kommerzialisierbarkeit von Persönlichkeitsrechtaspekten ist ein eigenständiges Persönlichkeitsvermögensrechts bisher nicht allgemein anerkannt. Diese Arbeit beantwortet daher grundlegende Fragen zum Ob und Wie der Kommerzialisierung von Persönlichkeitsrechtsaspekten. Dabei wird geklärt, welche Merkmale ein Persönlichkeitsaspekt aufweisen muss, um ausschließlich zu wirken und übertragbar zu sein. Ferner wird aufgezeigt, innerhalb welcher Grenzen fremde Persönlichkeitsrechtaspekte kommerzialisiert und eigene verwertet werden können. Im Ergebnis wird deutlich, dass der Persönlichkeitsrechtsträger nur infolge der Anerkennung eines Persönlichkeitsvermögensrechts maximalen Schutz erfährt.