Der Autor analysiert die Schranken im Arbeitskampfrecht. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass aufgrund der Privatisierung vieler staatlicher Bereiche Anpassungen beim Arbeitskampfrecht folgerichtig sind. Die herkömmlichen Rechtmäßigkeitsgrenzen (Ultima Ratio, Kampfparität, Verhältnismäßigkeit, etc.) sind als Stellschrauben hier nicht passgenau. Vielmehr soll eine Übertragung der Rechtsgedanken aus dem Wettbewerbs- und Regulierungsrecht weiterführend sein. Da Art. 9 Abs. 3 GG richtigerweise kein schrankenloses Grundrecht und die staatliche Gewährleistungsverantwortung in einer dreiseitigen Abwägung mitzuberücksichtigen ist, sind zum Schutz notwendiger, unersetzbarer Leistungen Verschärfungen der Arbeitskampfgrenzen gerechtfertigt. Wo die Tarifautonomie aufgrund dieser neuen Grenzen übermäßig eingeschränkt würde, zeigt der Verf. Alternativen – z.B. ein aus dem Kirchenrecht bekanntes Kommissionsmodell – auf. Auch ein internationaler Vergleich und ein Abgleich mit EMRK, ESC und ILO werden vorgenommen.