Zum Werk
Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren.
Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten.

Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern.
Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert.
Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht.
Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert.

Zielgruppe
Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.