Im Rahmen der Aufarbeitung der globalen Finanzkrise von 2007 erschallte in der europäischen Öffentlichkeit der Ruf nach einer Finanztransaktionssteuer. Der Finanzsektor sollte hierdurch einen «fairen und substantiellen» Beitrag zur Bewältigung der Krisenfolgen leisten. Da über eine unionsweite Einführung keine Einigkeit erzielt werden konnte, entschlossen sich u.a. Deutschland und Frankreich, die Steuer unter Nutzung des bislang ein Schattendasein fristenden unionsrechtlichen Instituts der Verstärkten Zusammenarbeit vorerst nur in ihrem Staatsgebiet zu etablieren. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob diese Rechtsetzungsinitiative die den Unionsverträgen und dem anwendbaren Völkerrecht diesbezüglich zu entnehmenden formellen und materiellen Anforderungen beachtet.