Die Europäische Kommission hat bereits 2016 den Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen vorgestellt. Die neue Regelung soll überlebensfähigen Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten den Zugang zu präventiven Restrukturierungsrahmen eröffnen, zu mehr Rechtssicherheit durch konvergentere Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren innerhalb der EU und letztlich zur Vermeidung von Insolvenzen und Erhaltung der Werte beitragen.
Die Beiträge des vorliegenden Jahrbuchs des 6. Krakauer Forums der Rechtswissenschaften behandeln die aktuelle Rechtslage und den Anpassungsbedarf für die entsprechenden Regelungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in Deutschland, Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Dies wird ergänzt durch Beiträge zu aktuellen insolvenzrechtlichen Themen in diesen Ländern. Eine Darstellung der russischen Sanierungsvorschriften vervollständigt den Überblick.