Cloud-Dienste gewinnen mit dem stetigen Wandel der Technik immer größere praktische Bedeutung. Fehlten bislang ausdrückliche Regelungen zu Cloud-Computing-Verträgen im deutschen Recht, konkretisiert nunmehr die Digitale-Inhalte-Richtlinie spezifische Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Cloud-Computing-Vertrags. Die Autorin befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, inwieweit sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Mangelhaftigkeit der Cloud-Dienste mit der Verabschiedung der Digitale-Inhalte-Richtlinie verändern. Ein besonderes Augenmerk legt die Autorin hierbei auf die Mängelrechte des Nutzers, die Beweislast für das Bestehen eines Mangels sowie auf die Möglichkeit des Anbieters, seine Haftung zu begrenzen.