Das Achtungsgebot der nationalen Identität ist ein zentraler Grundpfeiler der Europäischen Union als Verbund. Dabei kommt Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 EUV eine Brückenfunktion zwischen den (Verfassungs-)Identitäten der Mitgliedstaaten und den Grundsätzen des Unionsrechts zu. Anita Schnettger zeigt auf, wie diese zu einem in sich kohärenten rechtsordnungsübergreifenden Konzept des nationalen Identitätsschutzes in Europa ausgebaut werden kann. Anschließend stellt sie klare Wegweiser für die unionale und mitgliedstaatliche Rechtsetzung und -anwendung vor, die der integrationsfördernden Wirkung eines nationalen Identitätsschutzes in Europa den notwendigen Entfaltungsraum geben.